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Fachinformatiker und Fachinformatikerin (Systemintegration)

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Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen

Ausbildungsverordnung (bundesweit)

Ausbildungsrahmenplan (bundesweit)

Schriftliche Prüfung

Ganzheitliche Aufgabe I (Systemintegration und Anwendungsentwicklung)

Gemeinsame Inhalte der Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung

Ganzheitliche Aufgabe I (Systemintegration)

Systemintegration (§ 10 Abs. 4 Nr. 8)

Systemkonfiguration (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.1)

Rechner- und Systemarchitekturen sowie Betriebssysteme beurteilen und einordnen; Betriebssysteme unter Berücksichtigung ihrer Vor- und Nachteile für bestimmte Anwendungsbereiche auswählen und konfigurieren; Betriebssystemsteuersprachen anwenden; Speichermedien, Systemkomponenten und Ein- und Ausgabegeräte auswählen; Hardwarekomponenten hard- und softwareseitig einstellen, insbesondere Peripheriegeräte, Schnittstellen, Übergangswege und Übertragangsprotokolle, sowie gerätespezifische Hilfs- und Steuerprogramme installieren und konfigurieren; Kompatibilität von Systemkomponenten und Peripheriegeräten beurteilen und Kompatibilitätsprobleme lösen; Hard- und Softwarekomponenten in bestehende Systeme einpassen und in Betrieb nehmen.

Themen:

Netzwerke (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.2)

Vor- und Nachteile verschiedener Netzwerktopologien, -protokolle und -schnittstellen für unterschiedliche Anwendungsbereiche bewerten; Netzwerkprodukte und Netzwerkbetriebssysteme auswählen, Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren und konfigurieren; Übergänge zwischen verschiedenen Netzwerken herstellen; Softwarearchitekturen in Netze integrieren.

Themen:

Systemlösungen (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.3)

Anwendungsprogramme und Softwarekomponenten hinsichtlich ihres Leistungsumfanges beurteilen und entsprechend den Kundenanforderungen auswählen; Softwarekomponenten unter Beachtung von Arbeitsabläufen und Datenflüssen zu komplexen Systemlösungen integrieren; Systemlösungen entsprechend den kundenspezifischen Anforderungen einrichten, konfigurieren und anpassen; Prozeduren zur Automatisierung von Abläufen erstellen und in den Systemablauf einbinden; Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten, festlegen und implementieren; Bedienoberflächen und Benutzerdialoge einrichten; Leistungsfähigkeit von Systemen der Informations- und Telekommunikationstechnik ermitteln, beurteilen und optimieren.

Themen:

Einführung von Systemen (§ 10 Abs. 4 Nr. 8.4)

Dokumentationen zielgruppengerecht erstellen,archivieren und pflegen, insbesondere Programmierhandbücher, technische Dokumentationen, Hersteller-, System- sowie Benutzerdokumentationen; Systemeinführung planen und mit den beteiligten Organisationseinheiten abstimmen; Datenübernahmen planen und durchführen; Systeme unter Beachtung der Betriebsabläufe steuern; Systemkomponenten aus integrierten Systemen entfernen.

Themen:

Service (§ 10 Abs. 4 Nr. 9)

Benutzerunterstützung (§ 10 Abs. 4 Nr. 9.1)

Anwendungsmöglichkeiten, Leistungsspektrum und Bedienung komplexer Systeme vor Benutzern präsentieren; Bedienungsunterlagen und Hilfe-Programme zur Benutzerunterstützung bereitstellen sowie Systeme zur interaktiven Benutzerunterstützung einrichten; Benutzerprobleme aufnehmen und analysieren sowie Vorschläge zur Problemlösung unterbreiten.

Themen:

Fehleranalyse, Störungsbeseitigung (§ 10 Abs. 4 Nr. 9.2)

Geräte prüfen, Fehler systematisch ermitteln und beseitigen, Instandhaltung veranlassen; Daten von defekten Geräten retten und bereitstellen; Präventivmaßnahmen zur Fehlervermeidung konzipieren und durchführen.

Themen:

Systemunterstützung (§ 10 Abs. 4 Nr. 9.3)

Richtlinien zur Nutzung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme erstellen und einführen, insbesondere zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen für Zugriffsberechtigung auf Datenbestände, deren Weitergabe und Speicherung zur Datensicherung und Archivierung für Notfallmaßnahmen beim Ausfall von Systemen; Geräte, Software, Dokumentationen und Verbrauchsmaterialien für die Nutzung informations- und telekommunikationstechnischer Systeme beschaffen, bereitstellen und verwalten; Systemkapazitäten planen und Benutzern zuteilen; Verfahren zur Pflege und Verwaltung von Datenbeständen einrichten; Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung externer Datenbanken und Informations- und Telekommunikationssysteme herstellen.

Themen:

Fachaufgaben im Einsatzgebiet (§ 10 Abs. 4 Nr. 10)

Produkte, Prozesse und Verfahren (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.1)

Bereichs- und produktspezifische Informationennutzen; die für das Einsatzgebiet typischen Produkte, Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen an komplexe Systemlösungen analysieren und in ein Lösungskonzept umsetzen; Informationswege, -strukturen und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Einsatzgebietes analysieren; vorhandene Systemlösungen im Einsatzgebiet erfassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit bewerten.

Themen:

Projektplanung (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.2)

Projektziele festlegen und Teilaufgaben definieren; Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, insbesondere Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen; Systemkonzeptionen unter Anwendung einsatzgebietstypischer Verfahren erstellen; Projektplanungswerkzeuge anwenden.

Themen:

Projektdurchführung (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.3)

Einsatzgebietsspezifische Systemlösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben erstellen; die im Einsatzgebiet typischen Werkzeuge und Verfahren anwenden sowie Systemkomponenten einsetzen; bei der Auftragsbearbeitung mit Kunden, internen Stellen und externen Dienstleistern zusammenarbeiten; *Gesamtsystem an Kunden übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen; Einführung von Systemlösungen.

Themen:

Projektkontrolle, Qualitätssicherung (§ 10 Abs. 4 Nr. 10.4)

Zielerreichung kontrollieren, insbesondere Soll-Ist-Vergleich aufgrund der Planungsdaten durchführen; Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen; Projektablauf sowie Qualitätskontrollen und durchgeführte Testläufe dokumentieren; bei Störungen im Projektablauf Kunden informieren und Lösungsalternativen aufzeigen; Leistungen abrechnen, Nachkalkulation durchführen, abrechnungsrelevante Daten dokumentieren.

Themen:

Ganzheitliche Aufgabe II

Ganzheitliche Aufgabe II (Alle IT-Berufe)

Wirtschafts- und Sozialkunde

Wirtschafts- und Sozialkunde (Alle IT-Berufe)

Projektarbeit

Erweitern eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik

Realisieren und Anpassen eines komplexen Systems der Informations- und Telekommunikationstechnik

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